AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Borkum-Urlaub.de
Andrea Bünzow
Agentur für Vermietung und Vermittlung von Ferienwohnungen/-Häusern
Wilhelm-Bakker-Straße 30
26757 Borkum
Tel. 04922 1010
Fax 04922 928333
Mail: borkum@t-online.de
 
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vermietung und naturgemäßen Benutzung der durch die Vermittlungsagentur Bünzow angebotenen Ferienhäuser, Pensions- und Fremdenzimmer.
 
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Vermittlungsagentur Bünzow wird ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienwohnung/Pension/Fremdenzimmer tätig. Sie ist nicht Vermieter der Ferienwohnung/Pension/Fremdenzimmer, jedoch durch den Eigentümer bevollmächtigt, verbindlich in dessen Namen Vermietungen zu bestätigen und durchzuführen. Die Identität des jeweiligen Eigentümers ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung.
 
2. Der Mietvertrag zwischen dem Gast (Mieter) und dem Eigentümer der/des Wohnung/Pensionszimmers/Fremdenzimmers kommt mit der Bestätigung eines Reservierungsgesuches des Mieters durch die Vermittlungsagentur Bünzow zustande. Reservierungsgesuche können mündlich, auf elektronischem Wege oder in Schriftform erfolgen. Die Annahme erfolgt seitens der Vermittlungsagentur Bünzow grundsätzlich in derselben Form, in der auch das Angebot erfolgt ist. Erfolgt seitens der Vermittlungsagentur Bünzow keine ausdrückliche Vertragsannahme, so kommt der Mietvertrag spätestens dann zustande, wenn dem Gast auf eine Reservierungsanfrage hin eine entsprechende Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform zugesandt wird.
 
3. Wurde der Vertrag schriftlich abgeschlossen, so gilt die Schriftform auch für alle Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen als vereinbart.
 
§ 3 Miete
1. Die Höhe der geschuldeten Miete ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser und die Wäsche sind im Mietpreis enthalten. Gesondert berechnet werden in einer Ferienwohnung Dienstleistungen die durch die Agentur in Rechnung gestellt werden: u.a. die Endreinigung,  Kurtaxe, Sonderwünsche, Provisionen von Drittanbietern, Buchungsgebühr
Soweit gesondert anfallende Kosten bei der Buchung bereits feststehen, sind diese ebenfalls in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Eine Preisliste über gesondert abgerechnete Leistungen kann jederzeit bei der Vermittlungsagentur Bünzow oder auf www.borkum-urlaub.de bei der entsprechenden Objektbeschreibung eingesehen werden werden.
Der Gästebeitrag (ehemals Kurbeitrag) unterliegt der Kurbeitragssatzung und wird vom Vermieter im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Borkum eingezogen.
 
2. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 8 Tage vor Anreise zu überweisen.

§ 4 Stornierungsbedingungen

Rücktritt vom Mietvertrag einer Ferienwohnung/Pensionszimmer/Fremdenzimmer aus der Buchung der Vermittlungsagentur Bünzow

1. Bei

- Stornierung ab 45 Tage vor Mietbeginn sind 30% der Miete zu zahlen
- Stornierung ab 14 Tage vor Mietbeginn sind 80% der Miete zu zahlen
- Stornierung ab   1 Tag   vor Mietbeginn sind 95% der Miete zu zahlen
- bei Nichtanreise sind 95% des Gesamtpreises zu zahlen

-Im Falle einer Stornierung wird die Buchungsgebühr nicht erstattet (Bearbeitungskosten).

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

2. Stornierungsbedingungen, sofern Sie über anderweitige Portale wie zum Beispiel Booking.com, Travanto, Homeaway, Casamundo etc. gebucht haben,  zugrunde liegen immer die AGB's der jeweiligen Buchungsbestätigung des Fremdportales. Es muss dringend zuerst eine Kündigungsanfrage an das jeweilige Buchungsportal gestellt werden, bevor die Stornierung bei der Vermittlungsagentur Bünzow eingeht.

3. Für alle Umbuchungen oder Buchungsänderungen (Kürzung der Aufenthaltsdauer oder Änderung der Buchungszeit) werden von der Vermittlungsagentur Bünzow Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 EUR erhoben.

Bei Änderung der Buchungszeit muss die Reise innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen.

4. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.

5. Verlässt der Gast vor Ablauf der Mietzeit die Wohnung, das Pensions- oder Fremdenzimmer, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Wohnung, das Pensions- oder Fremdenzimmer später als gebucht bezieht.

6. Für Rücküberweisungen von Guthaben oder/und Überzahlungen berechnen wir 5.- Euro pauschal Bank- Bearbeitungsgebühren.

§ 5 Gästekarten

Zusätzlich zu der Vermietung der Ferienimmobilie ist die Bereitstellung einer digitalen Gästekarte, mit der Sie vor Ort Vergünstigungen erhalten („Gästekarte“), integraler Bestandteil unserer Leistung. Die Vergütung für die Gästekarte ist, sofern alle Gästedaten bei Buchung korrekt vorhanden sind, im Reisepreis enthalten und muss nicht gesondert entrichtet werden. Werden die Gästedaten erst nach Erhalt der Buchungsunterlagen eingetragen, dann ist der Preis noch nicht inkludiert, sondern wird nachberechnet. Mit der Gästekarte können Sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen, indem Sie einen kostenlosen Account einrichten und die Gästekarte vor Ort bei den teilnehmenden Institutionen vorlegen.

§ 6 Gebrauch der Mietsache
1. Die Belegung der Ferienwohnungen, Pensions- oder Fremdenzimmer durch eine höhere als im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl ist nicht zulässig. Die maximal in der Wohnung, dem Pensions- oder Fremdenzimmer aufzunehmende Personenzahl geht aus den Beschreibungen in den verschiedenen Medien wie Internetportal, Flyer und/oder Katalogen hervor.  Säuglinge und Kleinkinder sind auch Personen und zählen somit auch zur Personenzahl.
 
2. Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermittlungsagentur Bünzow mitgebracht werden. Im Falle einer Zusage wird ein Tagespreis von 8,00 EUR pro Hund erhoben. Das Tier muss haftpflichtversichert sein. Welpen und Junghunde unter 8 Monaten werden nicht akzeptiert, da eine Stubenreinheit zu 100 % nicht gegeben ist. Hunde dürfen in der Wohnung, dem Pensions- oder Fremdenzimmer nicht allein gelassen werden.
 
3. Die Wohnungen/Zimmer können am Anreisetag ab 17:00 Uhr bezogen werden.
Am Abreisetag muss die Wohnung/das Zimmer um 10.00 Uhr in ordnungsgemäßem, besenreinen Zustand geräumt sein. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs, die Abfälle sind vom Mieter vor dem Auszug ordnungsgemäß zu entsorgen, Glasflaschen müssen in den im Ort aufgestellten Containern entsorgt sein. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet. Beanstandungen bezüglich der Reinigung sind vom Mieter spätestens am Folgetag nach der Anreise anzuzeigen, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Erstattung des Endreinigungsbetrages erfolgt nicht.
 
4. Pro Mietobjekt werden 1 bis 2 Schlüssel ausgehändigt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Schlüssel in einem Safe am Büro oder den jeweiligen Wohnungen/Objekten deponiert.
Bei Verlust eines Schlüssels  kann der Vermieter den Austausch der Schließanlage dem Mieter in Rechnung stellen, mindestens aber 150.-€ pro Schlüssel.
 
5. Für durch die Mieter verursachte Schäden am Inventar und gemeinschaftlich nutzbaren Gegenständen ist der Mieter haftbar und zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz verpflichtet. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner für alle Personen für Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Der Mieter hat grundsätzlich die Beweispflicht des Nichtverschuldens, der Mieter verpflichtet sich grundsätzlich bei Verlassen des Mietobjektes Türen und Fenster zu verschließen und das Inventar/Ausstattung zu sichern, sofern dies witterungsbedingt notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Gartenmöbel, Strandkörbe und Sonnenschirme bei starkem Wind oder Sturm, wenn diese zur Ausstattung des Mietobjektes gehören.
Sofern zur Ausstattung eine Internetverbindung ( WLan und/oder damit verbundene Geräte, z Bsp. TV und Telefon) gehören, kann diese Funktion nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, wenn diese Störungsbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.
 Das Umstellen der Möbel innerhalb des Mietobjektes ist verboten.
 
6. Auf fehlende Zusatzleistungen im Mietobjekt (Strandkörbe oder Gartenmöbel als Beispiel) hat der Mieter keinen Anspruch, wenn diese saisonbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.
 
7. In allen Wohnungen/Objekten/Zimmern ist das Rauchen verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine Entschädigungs- /Aufwandspauschale in Höhe des Endreinigungsentgeltes erhoben. Geraucht werden darf nur außerhalb des Mietobjektes und auf dem Balkon bei geschlossener Tür.
 
8. Die Vermittlungsagentur Bünzow ist berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kostenpflichtig zu kündigen und die sofortige Räumung des Mietobjektes durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt. Insbesondere wenn der Mieter das Mietobjekt mutwillig beschädigt, die Maximalbelegung überschreitet oder sonstige Pflichten eines ordentlichen Mieters verletzt.
 
9. In Fällen der Gefahr sowie zur Schadensverhütung, Schadensbeseitigung, Wartungs- und Ablesetätigkeiten ist der Zutritt zu dem Mietobjekt durch die Vermittlungsagentur oder deren Beauftragten grundsätzlich gestattet.
 
10. KFZ Stellplätze am Mietobjekt nutzt der Gast auf eigene Gefahr. Für alle vom Mieter in das Objekt eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
Das Laden eines Elektrofahrzeuges im oder am Mietobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Objekteigentümers oder eine eigens zum laden von E-Fahrzeugen installierte Ladestation vor.
 
§ 7  Kaution
  sofern der Eigentümer eine Kaution verlangt, wird diese mit der Anzahlung fällig und nach Abreise auf Ihr Konto zurück überwiesen
 
§ 8  Sonstiges
1. Sollten aufgrund besonderer Umstände das gemietete Objekt belegt, eine Nutzung durch behördliche Auflagen untersagt oder aufgrund eines Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzobjekt einverstanden. Sofern kein Ersatzobjekt gestellt werden kann erhält sich Vermittlungsagentur Bünzow das Recht vor den Mietvertrag zu kündigen und den Mietvertrag zu erstatten. Ein finanzieller Anspruch auf Schadensersatz an den Vermieter oder die Vermittlungsagentur besteht nicht.
 
2. Borkum: Außerhalb der Hauptsaison (1.Juni - 30.September) kann es, bedingt durch die Aufhebung der Bau-Ruhezeit, innerhalb und außerhalb der Objekte zu Bauarbeiten kommen, die uns nicht im Voraus bekannt gemacht werden und wir auch nicht verhindern können. Je nach Möglichkeit wird jedoch stark auf die Einhaltung der ortsüblichen Ruhezeiten geachtet. Ein Schadensersatzanspruch aus einem dieser Gründe besteht nicht.
 
3. Die Inhalte der Internetseiten sind auf dem aktuellen Stand; Irrtum und kurzfristige Änderungen vorbehalten.
 
4. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Vermittlungsagentur Bünzow, dem jeweiligen Eigentümer der Ferienwohnung/der Pension und den Gästen (Mietern) sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
 
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Emden.
 
6. Der Mieter kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermittlungsagentur Bünzow auf Dritte übertragen.
 
7. Sollte einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

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